Gesetze / Körperschaftsteuergesetz
KStG§ 18 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 16
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BFH, 29.01.2003 – I R 6/99Zitiert von 16
- BFH, 13.11.1991 – I B 72/91Zitiert von 4
- BFH, 07.12.2011 – I R 30/08Unionsrechtmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Zinsen aus Darlehen einer niederländischen MuttergesellschaftZitiert von 18
- FG Münster, 13.10.2017 – 13 K 951/16 G,F
- EuGH, 21.09.1999 – C-307/97Niederlassungsfreiheit: Verstoß durch unterschiedliche steuerliche Behandlung von Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 90
- BFH, 17.12.2014 – I R 39/14Volle "Schachtelprivilegierung" im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis infolge sog. BruttomethodeZitiert von 16
Zuletzt entschieden
- FG Düsseldorf, 25.06.2021 – 2 K 622/18 GZitiert von 1
- FG Hamburg, 25.08.2016 – 5 K 53/15Zitiert von 1
- FG Münster, 22.05.2014 – 9 K 5096/07 KZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 18 KStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 18 KStG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.