Gesetze / Körperschaftsteuergesetz
KStG§ 18 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 18 KStG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu § 18 KStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 29.01.2003 – I R 6/99Körperschaftsteuerliche Organschaft: US-amerikanische Gesellschaft mit inländischem Verwaltungssitz als Organträger nach Art. 24 Abs. 4 DBA-USA 1989 Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 13
- BFH, 13.11.1991 – I B 72/91Zitiert von 5
- BFH, 07.12.2011 – I R 30/08Unionsrechtmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Zinsen aus Darlehen einer niederländischen MuttergesellschaftZitiert von 19
- FG Münster, 13.10.2017 – 13 K 951/16 G,F
- EuGH, 21.09.1999 – C-307/97Niederlassungsfreiheit: Verstoß durch unterschiedliche steuerliche Behandlung von Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 96
- BFH, 17.12.2014 – I R 39/14Volle "Schachtelprivilegierung" im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis infolge sog. BruttomethodeZitiert von 16
Zuletzt entschieden
- FG Düsseldorf, 25.06.2021 – 2 K 622/18 GZitiert von 1
- FG Münster, 22.05.2014 – 9 K 5096/07 KZitiert von 1
- FG Münster, 14.05.2014 – 10 K 1007/13 GZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 18 KStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.02.2013 Ausfertigung
§ 18 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I 285)
BGBl. 2013 I S. 285
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.